Schimmel in der Mietwohnung – was tun?

Foto: Jonas Hoss via Unsplash

Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein optisches Problem. Er kann auf Feuchtigkeit oder bauliche Mängel hinweisen und unter Umständen auch gesundheitliche Beschwerden verursachen. Viele Mieter wissen jedoch nicht genau, wie sie in einer solchen Situation richtig vorgehen sollen.

Wichtig ist vor allem, ruhig und systematisch zu handeln.


1. Schimmel sofort dokumentieren

Wenn Schimmel in einer Mietwohnung entdeckt wird, sollte der Schaden so früh wie möglich dokumentiert werden.

Dazu gehören:

  • Fotos der betroffenen Stellen
  • Datum der Entdeckung
  • Beschreibung, wo der Schimmel auftritt
  • ob ein muffiger oder modriger Geruch vorhanden ist

Es kann auch hilfreich sein, regelmässig neue Fotos zu machen, um zu zeigen, ob sich der Schimmel ausbreitet.

Eine gute Dokumentation ist wichtig, falls später rechtliche Fragen entstehen.


2. Den Vermieter schriftlich informieren

Der nächste Schritt ist, den Vermieter oder die Verwaltung so schnell wie möglich zu informieren.

Dabei ist es empfehlenswert, die Meldung schriftlich zu machen – zum Beispiel per E-Mail oder eingeschriebenem Brief.

Im Schreiben sollte stehen:

  • wo der Schimmel festgestellt wurde
  • wann er entdeckt wurde
  • dass eine Abklärung und Behebung des Problems verlangt wird.

Telefonische Gespräche können zwar zusätzlich stattfinden, sollten aber nicht die einzige Kommunikation sein. Schriftliche Meldungen sind später deutlich leichter nachzuweisen.


3. Häufige erste Reaktion: „Sie lüften falsch“

Viele Mieter hören von der Verwaltung zunächst denselben Satz:
Der Schimmel sei durch falsches Lüften entstanden.

Natürlich kann falsches Lüften tatsächlich zu Kondensfeuchtigkeit führen. Allerdings wird dieser Vorwurf oft sehr schnell gemacht, ohne dass die tatsächliche Ursache untersucht wird.

Um die Situation objektiver beurteilen zu können, kann es sinnvoll sein, Temperatur und Luftfeuchtigkeit zu messen.


4. Datenlogger installieren und Raumklima beobachten

Eine praktische Möglichkeit ist die Verwendung eines Datenloggers für Temperatur und Luftfeuchtigkeit.

Diese Geräte messen regelmässig die Luftfeuchtigkeit und speichern die Werte über längere Zeit. Viele Modelle sind heute relativ günstig und zuverlässig.

Mit solchen Messungen lässt sich zum Beispiel beobachten:

  • wie hoch die Luftfeuchtigkeit im Raum tatsächlich ist
  • wie sich das Raumklima über den Tag verändert
  • ob es länger zu hohe Feuchtigkeitswerte gibt.

Solche Daten können helfen, später besser zu verstehen, ob das Problem wirklich durch Lüften verursacht wird oder andere Ursachen vorliegen.


5. Erste Massnahmen: reinigen, lüften und beobachten

Wenn der Schimmel zum ersten Mal entdeckt wird und die Fläche klein ist, kann man zunächst einige einfache Schritte versuchen:

  • die betroffene Stelle reinigen
  • regelmässig und richtig lüften
  • das Raumklima beobachten.

Nach der Reinigung kann man einige Zeit beobachten, ob der Schimmel erneut auftritt.

Wenn er schnell wiederkommt, kann das ein Hinweis darauf sein, dass eine andere Ursache im Gebäude vorliegt, zum Beispiel Feuchtigkeit im Mauerwerk oder eine Wärmebrücke.


6. Ursache klären lassen

Schimmel kann verschiedene Ursachen haben, zum Beispiel:

  • bauliche Mängel
  • Wärmebrücken
  • Wasserschäden
  • eindringende Feuchtigkeit
  • Kondenswasser an kalten Oberflächen

Deshalb ist es wichtig, nicht nur den sichtbaren Schimmel zu entfernen, sondern die eigentliche Ursache der Feuchtigkeit zu klären.


7. Wenn die Verwaltung nicht reagiert

Manchmal passiert nach der Meldung zunächst wenig. Wenn der Vermieter oder die Verwaltung nicht reagiert oder das Problem nicht ernst nimmt, können Mieter weitere Schritte prüfen.

In der Schweiz kann es sinnvoll sein, sich an den Mieterverband zu wenden. Dort erhalten Mieter Beratung zu ihren Rechten und möglichen nächsten Schritten.


8. Mietzinsreduktion bei Schimmel

Wenn ein erheblicher Mangel in der Wohnung besteht, kann unter Umständen eine Mietzinsreduktion verlangt werden.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • Räume nicht normal genutzt werden können
  • der Schimmel sich ausbreitet
  • dauerhaft ein muffiger Geruch vorhanden ist
  • gesundheitliche Beschwerden auftreten.

Die Höhe der Mietzinsreduktion hängt immer vom Einzelfall und der Schwere des Mangels ab.


9. Wann ein Auszug sinnvoll sein kann

In manchen Situationen wird das Problem über längere Zeit nicht gelöst. Wenn Schimmel immer wieder zurückkehrt oder über einen längeren Zeitraum bestehen bleibt, kann es sinnvoll sein, auch über einen Auszug nachzudenken.

Ein Auszug kann besonders dann in Betracht gezogen werden, wenn:

  • grosse Teile der Wohnung betroffen sind
  • gesundheitliche Beschwerden auftreten
  • keine nachhaltige Sanierung erfolgt
  • sich die Situation über lange Zeit nicht verbessert.

Die eigene Gesundheit und Lebensqualität sollten in solchen Fällen immer Priorität haben.


Wichtige Erkenntniss

Schimmel in einer Mietwohnung sollte immer ernst genommen werden. Wichtig ist, den Schaden frühzeitig zu dokumentieren und schriftlich zu melden.

Messungen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit können zusätzlich helfen, die Situation besser zu verstehen. Gleichzeitig sollte immer versucht werden, die Ursache der Feuchtigkeit im Gebäude zu finden.

Nur wenn die Ursache behoben wird, lässt sich verhindern, dass der Schimmel immer wieder zurückkommt.

Schimmel entsteht meist nicht durch einen einzigen Faktor. Oft spielen Raumklima, Feuchtigkeit, Bauphysik und Lüftungsverhalten zusammen. In den folgenden Artikeln finden Sie weitere wichtige Ursachen und Lösungen.